Seitdem durch einen EuGH-Beschluss die Zeiterfassung zur Pflicht erklärt wurde, sind auch Unternehmen in Österreich verpflichtet, die Arbeitszeiten von Mitarbeitern systematisch zu dokumentieren.

EuGH macht Zeiterfassung zur Pflicht

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Die Frage der richtigen Arbeitszeiterfassung klären

Von zahlreichen Arbeitgebern im EU-Raum wird das Luxemburger EuGH-Urteil als Rückschlag empfunden. Dabei wird vor allem befürchtet, dass es aufgrund des Mehraufwands zu höheren Kosten und mehr Bürokratie kommen wird. Die systematische Erfassung von Arbeitszeiten aller Beschäftigten hat jedoch einen triftigen Grund. Auf diese Weise soll zukünftig besser überprüft werden können, ob die höchstzulässigen Arbeitszeiten eventuell überschritten werden.

Vor dem Urteil musste in Österreich nur die zusätzliche, über acht Stunden täglich hinausgehende Arbeitszeit erfasst werden. Mit einer neuen Bürokratiewelle im Personalbereich wird deshalb auch hierzulande gerechnet. Nach dem Votum der Richter sind darüber hinaus alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein entsprechendes Zeiterfassungssystem einzurichten, um die von den Beschäftigten geleisteten täglichen Arbeitszeiten genau zu dokumentieren.

Neben der Nachhaltigkeit im Unternehmen und der damit verbundenen Verantwortung gegenüber Umwelt und Natur wird jetzt auch die Frage der richtigen Zeiterfassung in österreichischen Betrieben zum Thema. Es ist davon auszugehen, dass das EU-Urteil auf den Arbeitsalltag in Österreich große Auswirkungen haben könnte. Bislang wurden Mitarbeiter-Arbeitszeiten längst nicht in allen Branchen systematisch erfasst. Eine moderne Zeiterfassung Software, wie die von eurodata beispielsweise, ermöglicht eine effiziente Datenverarbeitung und ist gleichzeitig zeit- und kostensparend.

Die von der eurodata Unternehmensgruppe entwickelten Software-Lösungen richten sich an kleine und mittelständische Unternehmen und beinhalten auch cloudbasierte Zeiterfassungssysteme, die eine digitale Erfassung und Verwaltung von Arbeitszeiten und Personalstammdaten ermöglichen. Sollte das Urteil 1 : 1 umgesetzt werden, müssen auch Außendienstmitarbeiter oder Beschäftigte im Home-Office zukünftig ihre Arbeitszeiten genau registrieren. Sofern nach Beendigung der regulären Arbeitszeit noch E-Mails geschrieben oder von zu Hause dienstlich telefoniert wird, könnte dies ebenfalls unter die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung fallen.

Arbeitszeiten objektiv und verlässlich dokumentieren

Die Urteilssprechung wurde von den Richtern mit der Wahrung der Arbeitnehmer-Grundrechte begründet. Demnach haben alle Beschäftigten einen Anspruch auf die Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Die EU-Staaten sind nun verpflichtet, sich darum zu kümmern, dass die neuen Regelungen die Arbeitszeiterfassung betreffend zeitnah umgesetzt werden. Dabei sind ebenfalls die Interessen der Arbeitnehmer als schwächerer Partei im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen.

Die geleisteten Arbeitsstunden sowie deren zeitliche Verteilung und die Anzahl von Überstunden können jedoch nur mithilfe einer effizienten Personalzeiterfassung objektiv und verlässlich dokumentiert werden. Nach Auffassung der Richter werden die Rechte von Arbeitnehmern durch das EuGH-Urteil gestärkt. Mögliche Pflichtverletzungen können demnach mithilfe geeigneter Instrumente zur Zeiterfassung zukünftig einfacher nachgewiesen werden. Die umfassende Arbeitszeiterfassung soll auch den Behörden die Überprüfung bezüglich der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten erleichtern. Eine moderne Zeiterfassungssoftware liefert die dafür notwendigen Daten, die gleichzeitig als Basis zur Erstellung von Entgeltabrechnungen dienen.

Durch den Einsatz effizienter Systeme zur Arbeitszeiterfassung erübrigt sich die in vielen Betrieben bislang durchgeführte umständliche Berechnung der Gesamtarbeitszeit sowie das manuelle Bearbeiten von Stechuhr-Daten. Darüber hinaus werden bei modernen Zeiterfassungssystemen auch die Überstundenkonten von Mitarbeitern automatisch geführt. Gleichzeitig können mögliche Arbeitszeitüberschreitungen über das System kontrolliert werden. Ein weiterer Vorteil der elektronischen Zeiterfassung besteht darin, dass bedingt durch die automatische Datenverarbeitung auch Personalkosten eingespart werden können. Durch ein modernes Zeiterfassungssystem sind ebenfalls Projekt-gesteuerte Zuordnungen von Arbeitszeiten möglich.