Noch bevor Gastronomen ihre künftigen Gäste kulinarisch und mit kühlen Getränken verwöhnen können, erwarten diese eine Vielzahl von Investitionskosten - die sich in den meisten Fällen kaum nur durch Einsatz des Eigenkapitals decken lassen. Einher mit der Anfrage für einen Kredit, sollte deshalb eine gründliche Vorbereitung gehen.
Konzession und Konzept
Beides geht Hand in Hand: Wer in Österreich einen Gastronomiebetrieb eröffnen möchte, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet und eine Eigenberechtigung erlangt haben. Anschließend benötigt es einen Befähigungsnachweis für die Konzession und eine Betriebsanlagengenehmigung. Folglich muss parallel dazu ein Konzept entwickelt werden, was unter anderem Überblick über die nötigen Betriebsanlagen, Neuanschaffungen und weitere Kosten liefert.
Eine Vision allein reicht für eine Existenzgründung nicht - vor allem nicht den Banken, die dafür als Geldgeber fungieren sollen. Die Lücke zwischen Vision und Realität schließt der Businessplan. Dieser beinhaltet Umsatzplanungen ebenso wie anfängliche Ausgaben. Letztere können sich zu einer erheblichen Summe aufaddieren, vor allem wenn die angemietete oder erworbene Immobilie nicht schon eine vollausgestattete Gastroküche mitbringt. Benötigt werden neben der eigentlichen Küche noch viele weitere Anschaffungen, darunter Mobiliar, Getränkekühlschränke in verschiedenen Größen und beispielsweise Kassensysteme.
Kosten kalkulieren, Businessplan entwerfen und für Finanzierungsgespräche vorbereiten
In Österreich stagniert die Zahl der Gastronomieunternehmen, wie diese Statistik aufzeigt, bereits seit Jahren weitgehend. Angehende Gastronomen stehen also in der Pflicht gegenüber Banken zu kommunizieren, was sie besser machen werden und wie aus der Idee eines Restaurants ein profitables Unternehmen wird, das seine bis dahin aufgenommenen Schulden künftig begleichen kann.
Gastronomen sollten im Businessplan verschiedene Rechnungen für unterschiedliche Szenarien festhalten. Diese müssen einen stockenden Start ebenso wie ein sofort aufblühendes Restaurant abbilden. Eigentümer des Restaurants sollten für das bevorstehende Gespräch mit Banken zudem die zu erwartenden geschäftlichen Verbindlichkeiten ebenso wie private Verbindlichkeiten und finanzielle Mittel aufführen. Entsprechende Auskünfte von Creditreform und Co. sind ebenso einzuholen. Vorteilhaft ist bei derartigen Finanzierungsgesprächen immer, wenn angehende Gastronomen signifikante Eigenkapitalmittel einbringen.
Wer andere Gastronomen kennt, sollte sich vor einem Finanzierungsgespräch deren Rat einholen. Einen Experten zu konsultieren kann ebenfalls sinnvoll sein, kostet aber wiederum Geld, was durch die Eigenmittel zu tilgen ist. Eine Vision und Persönlichkeit sollten Gastronomen ebenso wie idealerweise Erfahrungswerte mitbringen. Banken neigen eher zu einer Kreditvergabe, wenn der Kreditnehmer schon in den Gesprächen einen unbedingten Willen für Erfolg ausstrahlt. Selbstverständlich gehören dazu auch essenzielle Werte, angefangen von Pünktlichkeit bis hin zu einem dem Anlass angemessenen Erscheinungsbild.
Wartezeiten einkalkulieren!
Überstürzen wird die Bank, was die Kreditvergabe anbelangt, nichts. Künftige Gastronomen sollten also entsprechend viel Zeit für die Bearbeitung des Kreditanliegens einplanen. Wer darauf nicht warten will oder kann, muss gewillt sein und die Möglichkeiten haben, um bis zur (hoffentlich erfolgten) Finanzierungszusage die Geschäftskosten aus Eigenmitteln zu decken. Das kann aber, sollte es nicht zu einer Zusage kommen und das Restaurant zudem noch schlechter als erwartet laufen, ein erhebliches Risiko für die eigene private Situation mitbringen.
Ohne Konzept, Vorbereitung, Businessplan und Geduld geht nichts
Einen Businessplan sehen Banken auch bei Gastronomen als verpflichtend an. Damit allein ist es nicht getan, auch auf bevorstehende Finanzierungsgespräche sollten sich Gründer perfide vorbereiten. Rhetorische Übungen und eine proaktive Gesprächsführung können in diesem Zusammenhang ebenso wertvollen Rückenwind verleihen. Allein damit wird es, da Restaurantgründungen typischerweise einen mittleren sechsstelligen Betrag beanspruchen, aber nicht getan sein.