Das Kilometergeld beträgt in Österreich 0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer. Wer seine Steuererklärung ausfüllt, sollte nicht vergessen, das Kilometergeld mit einzubeziehen. Die Fahrtkostenabrechnung kann sich dabei sehr positiv auf die Steuererstattung auswirken.

Kilometergeld

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Kilometergeld-Rechner

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Was ist das Kilometergeld und wie wird es ausgezahlt?

Beim Kilometergeld handelt es sich allgemein um die Kosten, die ein Arbeitnehmer zu tragen hat, die ihm dann entstehen, wenn er dienstliche Fahrten durchführen muss. Dabei muss unbedingt ein privates Fahrzeug genutzt werden. Wenn die Firma dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, dann kann für dieses Fahrzeug kein Kilometergeld beantragt werden.

Der Arbeitnehmer wird durch das Kilometergeld "entschädigt", da es sich dabei ebenfalls um eine Aufwendung handelt, die für den Erhalt des Jobs gezahlt werden muss.

Oft muss dem Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung auch ein Fahrtenbuch vorgelegt werden, aus welchem ersichtlich ist, wann welche Fahrten durchgeführt worden sind. Für das Jahr 2017 gibt es die folgenden Regelungen bezüglich dem Kilometergeld, die ein Arbeitnehmer abschreiben darf:

  • Fahrten mit einem PKW oder einem Kombi werden mit bis zu 0,42 Euro pro Kilometer vergütet
  • Fahrten mit dem Motorrad bei einem Hubraum von über 250 Kubikzentimeter werden mit 0,24 Euro pro Kilometer vergütet, das selbe gilt auch für kleine Motorräder oder Mofas
  • Wer Personen mitnimmt, kann pro Mitfahrer nochmals zusätzlich 0,05 Euro pro gefahrenem Kilometer erhalten
  • Fahrten mit dem Fahrrad oder zu Fuß werden ab einer Entfernung von zwei Kilometern mit 0,38 Euro pro Kilometer vergütet. Die zwei Kilometer zählen natürlich auch dazu.

Welche Kosten sind mit dem Kilometergeld abgegolten?

Im Kilometergeld stecken bereits Kosten für Ausgaben drin, die nicht mehr zusätzlich bei der Steuererklärung abgeschrieben werden können. Dazu zählen die folgenden Kosten:

  • Der Wertverlust des Fahrzeuges
  • Kosten für Benzin, Diesel, Öl oder Gas
  • Wartungskosten und Reparaturen, die für den Erhalt des Fahrzeuges notwendig sind
  • Kosten für die Bereifung
  • Kosten für zusätzliche Innenausstattung, wie zum Beispiel ein Autoradio
  • Gebühren für Steuern und die Versicherung
  • Parkgebühren oder Mautgebühren, die beim Fahren entstanden sind

All diese Kosten sind im Kilometergeld schon beinhaltet. Wer diese Kosten zusätzlich in der Steuererklärung angibt, kann diese nicht noch ein Mal von den Steuern absetzen.

Steuerfreiheit

Das Kilometergeld ist grundsätzlich in der Höhe, in der es gewährt wird, steuerfrei. Alle darüber gewährten Beträge sind steuerpflichtig. Amtlich werden in der Regel 0,42 Euro pro Kilometer gewährt. Wenn nun der Arbeitgeber allerdings 0,50 Euro pro Kilometer als Kilometergeld gewährt, so muss die Differenz von 0,08 Euro pro Kilometer zusätzlich versteuert werden.

Damit das Kilometergeld allerdings steuerfrei bleibt, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die Fahrt muss zwingend eine Dienstreise sein. Private Fahrten sind vom Kilometergeld ausgeschlossen. Die kann in der Regel durch das Fahrtenbuch nachgeprüft werden.
  2. Der amtliche Höchstsatz für das Kilometergeld darf nicht überschritten werden. Alle darüberliegenden Beträge müssen durch die Differenz versteuert werden.
  3. Für den Unterhalt und die Wartung des Fahrzeuges muss der Arbeitnehmer selbst aufkommen. Dies wird meist mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen. Es muss daraus ersichtlich sein, bei welcher Fahrt wie viele Kilometer gefahren wurden.

Wenn nun der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Kilometersatz erhält, so muss dieser als zusätzliches Einkommen versteuert werden. Wer das Kilometergeld beantragt, kann dies steuerfrei nur für bis zu 30.000 Kilometer im Jahr tun.

Was geschieht, wenn der Arbeitnehmer versetzt wird?

Es kommt nicht selten vor, dass ein Arbeitnehmer zu einem neuen Arbeitsort versetzt wird. Dabei verändern sich natürlich die Entfernungen zwischen seiner Heimatstätte und dem neuen Arbeitsort. Hier gibt es in der Regel zwei Unterscheidungen:

  1. Der Arbeitnehmer wird dauerhaft an einen neuen Standort versetzt. Dann kann das Kilometergeld nicht mehr für eine Dienstreise beantragt werden. Die Entfernung muss nun neu berechnet werden und es fällt kein amtliches Kilometergeld mehr an.
  2. Die Versetzung ist temporär. Hier wird das Kilometergeld bis zum Ende des Monats gezahlt, an dem die Fahrten überwiegend das erste Mal stattgefunden habe. Danach wird die Pendlerpauschale fällig.

Fahrtenbuch führen

Um bei der Steuererklärung mit dem Finanzamt keinen Ärger zu bekommen, lohnt sich die Anschaffung und das Führen eines Fahrtenbuchs. Dort wird festgehalten, welche Fahrten mit einem Fahrzeug durchgeführt wurden. Dabei müssen Name, Datum und Uhrzeit, Kilometerstand und Entfernung deutlich zu erkennen sein.

Es gibt keine besonderen formalen Vorschriften für ein Fahrtenbuch, es muss sich nur um ein gebündeltes Exemplar handeln. Damit kann sich ein Nutzer ein Fahrtenbuch direkt aus dem Internet herunterladen oder sich eines kaufen. Damit fällt dem Finanzamt die Überprüfung beim Kilometergeld viel einfacher. Außerdem muss der Fahrer festhalten, weshalb eine Fahrt durchgeführt wurde. Hier ist dann zu erkennen, ob es sich um eine dienstliche oder eine private Fahrt gehandelt hat.

Damit im Verlauf keine Lücken entstehen, sollten auch private Fahren eingetragen werden.

Das Kilometergeld für Studenten

Wer täglich zur Universität fährt, kann ebenfalls das Kilometergeld von der Steuer absetzen. Hier gilt einfach jeder zurückgelegte Kilometer von der Heimatstätte bis zur Universität. Es spielt dabei auch keine Rolle, mit welchem Verkehrsmittel dieser Weg zurückgelegt wurde. Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sollten die dafür gekauften Fahrkarten gut aufgehoben und gescannt werden. Diese verblassen relativ schnell und sind nach einem Jahr möglicherweise nicht mehr gut zu erkennen.